Geschichte der Alban Berg Stiftung

Nach langjährigen Vorarbeiten durch Helene Berg wurde in den Jahren 1967 und 1968 die Gründung der Alban Berg Stiftung vorbereitet und Anfang 1969 vom Amt der Wiener Landesregierung genehmigt. Damit konnte die Tätigkeit gemäß der Stiftungsurkunde aufgenommen werden, in der es heißt:

 

I) Errichtung der Stiftung

    1) Es war der Wille Alban Bergs, daß die Erträgnisse seines Werkes nach dem Tod seiner Witwe einer Stiftung zugute kommen sollen, deren Zweck die Förderung der modernen Musik sein soll.

    2) In der Überzeugung, damit dem Wunsch Alban Bergs zu entsprechen, errichte ich, Frau Helene Berg, im folgenden 'Stifterin' genannt, daher schon heute die 'ALBAN BERG STIFTUNG'.

III) Zweck der Stiftung

    Die Stiftung hat der Förderung der Musik zu dienen:

        a) durch Bereitstellung von Mitteln an bedürftige, begabte Musikstudenten zur Ermöglichung von, mit musikalischer Fortbildung verbundenen, Ferienaufenthalten,

        b) durch Aussetzung von Stipendien an bedürftige, begabte Musikstudenten,

        c) durch die Pflege des Andenkens und der Werke Alban Bergs und zwar insbesondere durch Förderung dazu berufener Institutionen und Personen.

Quelle: Alban Berg 1885–1935. Katalog zur Ausstellung der Österreichischen Nationalbibliothek, hg. v. Rosemary Hilmar, Wien 1985, S. 204–205.

 

Über Förderungen gemäß dem Stiftungszweck entscheidet bis heute das Kuratorium, das im Frühjahr und im Herbst eine ordentliche Sitzung abhält. Begründete Ansuchen können schriftlich oder elektronisch eingebracht werden, wobei der Bezug auf den Stiftungszweck dargelegt werden möge. Eingereichte Unterlagen werden nicht retourniert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • |
  • Impressum und Datenschutz
  • Login
  •